Februar 2010
Selbstauskünfte von
Mietbewerbern – Alternativen zur Schufa
Mieter
auf Wohnungssuche werden häufig aufgefordert, eine Selbstauskunft über ihre
finanzielle Bonität vorzulegen. Seit Oktober 2009 gelten hierfür schärfere,
für Mieter günstigere rechtliche Rahmenbedingungen. In einer Auskunft oder
Selbstauskunft zum Zwecke der Bonitätsprüfung vor dem Abschluss eines
Mietvertrages dürfen nur Informationen aus öffentlichen Schuldner- und
Insolvenzverzeichnissen enthalten sein, die sowieso öffentlich zugänglich
sind.
Zusätzlich dürfen andere Daten über negatives Zahlungsverhalten nur
enthalten sein, wenn es sich dabei um unstrittige, fällige Forderungen
handelt oder um früher umstrittene und zwischenzeitlich beglichene
Forderungen, deren Zahlung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. In beiden
Fällen darf eine Bagatellgrenze von insgesamt 1.500 Euro nicht
unterschritten werden. Bagatellschulden dürfen also in Auskünften oder
Selbstauskünften für Mietinteressenten nicht auftauchen.
Die
tatsächliche Qualität der bei der Schufa und bei anderen Auskunfteien
gespeicherten Informationen ist zudem äußerst zweifelhaft. Das
Bundesministerium für Verbraucherschutz hat ein Gutachten über die
personenbezogenen Daten bei verschiedenen Auskunfteien eingeholt. Das
Ergebnis zeigte eine hohe Fehlerquote, die Daten waren häufig veraltet,
fehlerhaft oder unzureichend, beispielsweise betrifft dies dem Bericht
zufolge 45 % der Eintragungen bei der Schufa. Vor diesem Hintergrund ist es
in jedem Fall ratsam, dass der betroffene Mieter seine Auskünfte selbst
kontrolliert und ggf. gegen falsche Eintragungen Einspruch einlegt.
Es ist
nach wie vor grundsätzlich nicht verboten, dass Vermieter von
Mietinteressenten die Vorlage einer Selbstauskunft verlangen, allerdings
nach Maßgabe des vorgenannten Beschlusses des „Düsseldorfer Kreises“ erst
dann, wenn der Abschluss des Mietvertrages mit dem Bewerber nur noch von dem
positiven Ergebnis dieser Bonitätsprüfung abhängt. Dies bedeutet, dass der
Vermieter sich vorher verpflichten muss, bei positiver Bonität den
Mietvertrag tatsächlich abzuschließen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass
der Vermieter mit dem Mietinteressenten einen Mietvorvertrag abschließen
muss, der allein unter der Bedingung steht, dass die Bonitätsprüfung positiv
verläuft. Die Praxis wird zeigen, ob die Mietinteressenten diese
Rechtsposition tatsächlich durchsetzen können.
Entschließt sich ein Mietinteressent zur Einholung einer Selbstauskunft, die
er dem Vermieter dann zur Verfügung stellt, hat er neben den Angeboten der
Schufa die Wahl zwischen einer Reihe anderer Anbieter, die gleichfalls
entsprechende Eigenauskünfte anbieten. Die Schufa ist sicherlich nach wie
vor Marktführer in diesem Geschäft.
Die
sog. Eigenauskunft ist die umfangreichste Auskunft und auch nach Angaben der
Schufa nur für den Verbraucher selbst bestimmt. Hier werden alle bei der
Schufa über ihn gespeicherten Daten aufgelistet, beispielsweise Anfragen von
Banken im Zusammenhang mit Kreditgeschäften und auch Positivmerkmale wie
bestehende Girokonten und bereits bezahlte Kredite. Daneben sind natürlich
auch sog. Negativmerkmale, also Zahlungsausfälle, genau beschrieben. Diese
Eigenauskunft eignet sich nach den Kriterien des „Düsseldorfer Kreises“
nicht für die Weitergabe an den Vermieter. Der Vermieter darf dies in keinem
Fall fordern.
Die
Schufa bietet speziell zur Bonitätsprüfung für solche Fälle die von ihr
kreierte „Verbraucherauskunft“ an, in der wesentlich weniger Informationen
stehen. Selbst dort werden allerdings Negativmerkmale aufgelistet, die den
Kriterien des „Düsseldorfer Kreises“ nicht entsprechen.
Die
Schufa bietet ihren registrierten Nutzern auch an, „kostenlos“ eine
Eigenauskunft bei anderen Auskunfteien einzuholen. Dies ist irreführend;
denn kostenlos ist nur die Weiterleitung der Anfrage durch die Schufa. Wenn
aber die angefragte Auskunftei (z.B. Deltavista) nicht kostenlos informiert,
müssen die dort angefallenen Kosten beglichen werden.
Es gibt
aber auch Auskunfteien, die die Eigenauskunft kostenlos anbieten und direkt
kontaktiert werden können. Die accumio GmbH, Postfach 11 02 54, 30999
Hannover (gehört zum Konzernverbund der Deutschen Telekom) schickt auf
schriftliche Anfrage (nicht per Fax, sondern an die PF-Adresse) eine
kostenlose Selbstauskunft; Voraussetzung ist lediglich die beigefügte Kopie
des Personalausweises, und zwar Vorder- und Rückseite.
Ebenfalls kostenlos ist die Eigenauskunft bei Creditreform. Das Verfahren
ist etwas anders. Man teilt (per Email, Fax, Post oder online) seinen Namen
mit und erhält dann das Antragsformular, das unterschrieben mit einer
Ausweiskopie zurückgeschickt wird. Kontakt: CEG Creditreform Consumer GmbH,
Konsumentenservice, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, Fax 0180/500 88 86,
mail MeineAuskunft@ceg-plus.de
Die zum
Konzernverbund Allianz gehörende Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co.
KG (Gasstr. 18, 22761 Hamburg) erteilt die Selbstauskunft ebenfalls
kostenlos. Die Anforderung kann auch mittels Fax (040/89803309) erfolgen.
Wer allerdings den oben genannten Weg über das Schufa-Portal wählt, muss
7,80 € zahlen. Hingegen verlangt die Deltavista GmbH, Kaiserstr. 217, 76133
Karlsruhe für die Auskunft 5 €.