Februar 2010

Selbstauskünfte von Mietbewerbern – Alternativen zur Schufa

Mieter auf Wohnungssuche werden häufig aufgefordert, eine Selbstauskunft über ihre finanzielle Bonität vorzulegen. Seit Oktober 2009 gelten hierfür schärfere, für Mieter günstigere rechtliche Rahmenbedingungen. In einer Auskunft oder Selbstauskunft zum Zwecke der Bonitätsprüfung vor dem Abschluss eines Mietvertrages dürfen nur Informationen aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen enthalten sein, die sowieso öffentlich zugänglich sind.

Zusätzlich dürfen andere Daten über negatives Zahlungsverhalten nur enthalten sein, wenn es sich dabei um unstrittige, fällige Forderungen handelt oder um früher umstrittene und zwischenzeitlich beglichene Forderungen, deren Zahlung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. In beiden Fällen darf eine Bagatellgrenze von insgesamt 1.500 Euro nicht unterschritten werden. Bagatellschulden dürfen also in Auskünften oder Selbstauskünften für Mietinteressenten nicht auftauchen.

Die tatsächliche Qualität der bei der Schufa und bei anderen Auskunfteien gespeicherten Informationen ist zudem äußerst zweifelhaft. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz hat ein Gutachten über die personenbezogenen Daten bei verschiedenen Auskunfteien eingeholt. Das Ergebnis zeigte eine hohe Fehlerquote, die Daten waren häufig veraltet, fehlerhaft oder unzureichend, beispielsweise betrifft dies dem Bericht zufolge 45 % der Eintragungen bei der Schufa. Vor diesem Hintergrund ist es in jedem Fall ratsam, dass der betroffene Mieter seine Auskünfte selbst kontrolliert und ggf. gegen falsche Eintragungen Einspruch einlegt.

Es ist nach wie vor grundsätzlich nicht verboten, dass Vermieter von Mietinteressenten die Vorlage einer Selbstauskunft verlangen, allerdings nach Maßgabe des vorgenannten Beschlusses des „Düsseldorfer Kreises“ erst dann, wenn der Abschluss des Mietvertrages mit dem Bewerber nur noch von dem positiven Ergebnis dieser Bonitätsprüfung abhängt. Dies bedeutet, dass der Vermieter sich vorher verpflichten muss, bei positiver Bonität den Mietvertrag tatsächlich abzuschließen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass der Vermieter mit dem Mietinteressenten einen Mietvorvertrag abschließen muss, der allein unter der Bedingung steht, dass die Bonitätsprüfung positiv verläuft. Die Praxis wird zeigen, ob die Mietinteressenten diese Rechtsposition tatsächlich durchsetzen können.

Entschließt sich ein Mietinteressent zur Einholung einer Selbstauskunft, die er dem Vermieter dann zur Verfügung stellt, hat er neben den Angeboten der Schufa die Wahl zwischen einer Reihe anderer Anbieter, die gleichfalls entsprechende Eigenauskünfte anbieten. Die Schufa ist sicherlich nach wie vor Marktführer in diesem Geschäft.

Die sog. Eigenauskunft ist die umfangreichste Auskunft und auch nach Angaben der Schufa nur für den Verbraucher selbst bestimmt. Hier werden alle bei der Schufa über ihn gespeicherten Daten aufgelistet, beispielsweise Anfragen von Banken im Zusammenhang mit Kreditgeschäften und auch Positivmerkmale wie bestehende Girokonten und bereits bezahlte Kredite. Daneben sind natürlich auch sog. Negativmerkmale, also Zahlungsausfälle, genau beschrieben. Diese Eigenauskunft eignet sich nach den Kriterien des „Düsseldorfer Kreises“ nicht für die Weitergabe an den Vermieter. Der Vermieter darf dies in keinem Fall fordern.

Die Schufa bietet speziell zur Bonitätsprüfung für solche Fälle die von ihr kreierte „Verbraucherauskunft“ an, in der wesentlich weniger Informationen stehen. Selbst dort werden allerdings Negativmerkmale aufgelistet, die den Kriterien des „Düsseldorfer Kreises“ nicht entsprechen.

Die Schufa bietet ihren registrierten Nutzern auch an, „kostenlos“ eine Eigenauskunft bei anderen Auskunfteien einzuholen. Dies ist irreführend; denn kostenlos ist nur die Weiterleitung der Anfrage durch die Schufa. Wenn aber die angefragte Auskunftei (z.B. Deltavista) nicht kostenlos informiert, müssen die dort angefallenen Kosten beglichen werden.

Es gibt aber auch Auskunfteien, die die Eigenauskunft kostenlos anbieten und direkt kontaktiert werden können. Die accumio GmbH, Postfach 11 02 54, 30999 Hannover (gehört zum Konzernverbund der Deutschen Telekom) schickt auf schriftliche Anfrage (nicht per Fax, sondern an die PF-Adresse) eine kostenlose Selbstauskunft; Voraussetzung ist lediglich die beigefügte Kopie des Personalausweises, und zwar Vorder- und Rückseite.

Ebenfalls kostenlos ist die Eigenauskunft bei Creditreform. Das Verfahren ist etwas anders. Man teilt (per Email, Fax, Post oder online) seinen Namen mit und erhält dann das Antragsformular, das unterschrieben mit einer Ausweiskopie zurückgeschickt wird. Kontakt: CEG Creditreform Consumer GmbH, Konsumentenservice, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, Fax 0180/500 88 86, mail MeineAuskunft@ceg-plus.de

Die zum Konzernverbund Allianz gehörende Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG (Gasstr. 18, 22761 Hamburg) erteilt die Selbstauskunft ebenfalls kostenlos. Die Anforderung kann auch mittels Fax (040/89803309) erfolgen. Wer allerdings den oben genannten Weg über das Schufa-Portal wählt, muss 7,80 € zahlen. Hingegen verlangt die Deltavista GmbH, Kaiserstr. 217, 76133 Karlsruhe für die Auskunft 5 €.

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: